Aargau schliesst 2018 mit 327 Millionen Überschuss ab

Die Rechnung 2018 schliesst mit einem Überschuss von 327 Millionen Franken. Dieses erfreuliche Resultat kam dank der nach wie vor hohen Ausgaben- und Budgetdisziplin der Kantonsverwaltung, günstiger Konjunkturbedingungen, der doppelten Ausschüttung der Nationalbank sowie weiteren Sondereffekten zustande.

Der Regierungsrat beantragt einen zusätzlichen Schuldenabbau von 75 Millionen Franken, mithin insgesamt 187 Millionen Franken, sowie eine zusätzliche Einlage von 252 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve. Der positive Jahresabschluss 2018 bedeutet ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Sanierung des Aargauer Staatshaushalts. Dieses vorrangige Ziel des Regierungsrats ist jedoch noch nicht erreicht.

Die Jahresrechnung 2018 schliesst mit einem Überschuss von rund 327 Millionen Franken. Nebst der bereits geplanten Einlage von 28 Millionen Franken können zusätzlich 252 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve gelegt werden. Damit kann der Staatshaushalt über die nächsten Jahre ausgeglichen werden, ohne dass dazu einnahmeseitige Massnahmen nötig sind. Zudem ist die Ausgleichsreserve eine Versicherung, um künftige konjunkturelle Schwankungen ausgleichen zu können. Sie wird auch über die nächsten Jahre hinaus für das Erreichen von ausgeglichenen Planjahren und zur Schliessung der Finanzierungslücke benötigt.

Dank dem hohen Überschuss können aber auch zusätzlich 75 Millionen Franken der bisherigen Fehlbeträge abgetragen werden. Insgesamt werden mit der Rechnung 2018 Schulden in der Höhe von rund 187 Millionen Franken abgetragen. Mit dieser ausserordentlichen Abtragung der Schulden wird ein nachhaltiger Beitrag für den Kantonshaushalt geleistet.

Hohe Ausgabendisziplin und gewichtige Sondereffekte

Der hohe Überschuss ist das Ergebnis aus Sondereffekten und Verbesserungen gegenüber dem Budget. Finanzdirektor Markus Dieth: "Das erfreuliche Resultat zeigt insbesondere auch eine hohe Ausgaben- und Budgetdisziplin in der Kantonsverwaltung. Der Regierungsrat würdigt, dass die Mitarbeitenden damit einen wichtigen Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts leisten und verdankt diesen grossen Einsatz."

Zu den Sondereffekten zählen ferner verschiedene erwartete und unerwartete Mehreinnahmen. Der grösste Sondereffekt ist die vom Grossen Rat für das Budget 2018 beschlossene Zuweisung des Einmalertrags aus der Heimfallverzichtsentschädigung Klingnau von 145 Millionen Franken an die ordentliche Rechnung. Der zweitgrösste Sondereffekt stellt die Zusatzausschüttung der Schweizerischen Nationalbank von 52 Millionen Franken dar. Auch bei den Steuern sind Einmaleffekte zu verzeichnen. Hinzu kommt die einmalige und ausserordentliche Rückerstattung der PostAuto AG in der Höhe von 10 Millionen Franken für den Kanton.

Als ausserordentlicher Minderaufwand in der Rechnung 2018 ist der Minderaufwand für die Spitalfinanzierung von 25 Millionen Franken zu werten. Der Aufwand ist unerwartet tiefer ausgefallen als 2017, was angesichts der bisherigen Aufwandentwicklung aussergewöhnlich ist. Dazu wesentlich beigetragen haben ein tieferes Fallzahlenwachstum in der Akutsomatik und vermehrt ambulante statt stationäre Eingriffe.

Inwieweit dieser unerwartet tiefe Aufwand ein Einmaleffekt ist oder der Beginn einer Trendwende, muss noch vertieft geprüft werden. Hinzu kommen einzelne Projektverzögerungen bei Investitionsvorhaben. Gesamthaft wird die Rechnung 2018 durch einmalige Sondereffekte um rund 275 Millionen Franken verbessert.

Bedeutender Schritt zur nachhaltigen Sanierung

"Der hohe Überschuss ist, wie bereits im Vorjahr, vor allem auf nicht beeinflussbare Sondereffekte auf der Einnahmeseite zurückzuführen. Ohne Sondereffekte hätte ein Überschuss von rund 50 Millionen Franken resultiert, immerhin doch wieder mal ein Plus dank der wirtschaftlichen Föhnlage", so Finanzdirektor Markus Dieth.

Angesichts der guten Konjunktur sei das Rechnungsergebnis aber nicht euphorisch zu beurteilen. Auch andere Kantone und der Bund haben wesentlich besser abgeschnitten als budgetiert. Dennoch bedeute der positive Jahresabschluss 2018 ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Sanierung des Aargauer Staatshaushalts. Die ursprüngliche Finanzierungslücke von 250 Millionen Franken konnte verkleinert werden.

Dank der vorgesehenen Einlage in die Ausgleichsreserve müssen die im Sanierungskonzept ursprünglich vorgesehenen ertragsseitigen Massnahmen (Steuererhöhung) und die Aussetzung der Schuldentilgung in der Spezialfinanzierung Sonderlasten weiterhin nicht ergriffen werden. Weiter konnten trotz laufender Haushaltsanierung in den Jahren 2017 und 2018 gleichzeitig Schulden in der Höhe von 254 Millionen Franken abgebaut werden.

Finanzdirektor Markus Dieth: "Der Kantonshaushalt ist noch nicht nachhaltig saniert. Trotz des guten Ergebnisses in der Jahresrechnung 2018 sind in den kommenden Jahren hohe jährliche Entnahmen aus der Ausgleichsreserve sowie die konsequente Umsetzung der Reformvorhaben erforderlich, um ausgeglichene Jahresabschlüsse zu erzielen. Die Äufnung der Ausgleichsreserve in wirtschaftlich guten Jahren soll auch dazu beitragen, den Staatshaushalt in konjunkturell schwächeren Jahren zu entlasten und zu stabilisieren."

Schwerpunkte des Regierungsrats

Das Berichtsjahr 2018 stand ganz im Zeichen der digitalen Transformation. Mit dem Programm "SmartAargau" werden konkrete Digitalisierungsvorhaben in den Departementen, der Staatskanzlei und den Gerichten Kanton Aargau umgesetzt.

So ist beispielsweise seit Oktober 2018 eine Informations- und Kollaborationsplattform für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung aktiv. Gestartet wurde zudem mit der Erarbeitung einer Strategie "Digitale Transformation" zur langfristigen Modernisierung der Verwaltung.

Auch im Bildungsbereich wird die digitale Transformation gefördert. Der Regierungsrat hat im Sommer 2018 den neuen Aargauer Lehrplan für die Volksschule beschlossen. Ein Schwerpunkt daraus ist beispielsweise die Einführung des Fachs Medien und Informatik ab der 5. Primarstufe.

Im Asylbereich hat der Regierungsrat den Schwerpunkt auf die Prüfung von möglichen Standorten für eine Grossunterkunft gesetzt. Ende 2018 wurden erste Gespräche mit den Gemeinden geführt. Im Frühjahr 2019 entscheidet der Regierungsrat über das weitere Vorgehen.

Wichtige Grundlagen wurden auch im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Wald geschaffen. Der Grosse Rat hat die notwendigen Änderungen des Walgesetzes und der dazugehörenden Verordnung genehmigt. Damit sind die Rechtsgrundlagen geschaffen, um die statischen Waldgrenzen im Herbst 2019 öffentlich aufzulegen.

Schliesslich wurden die Bauarbeiten an der Limmattalbahn fortgesetzt. Diese wird zum Zeitpunkt ihrer vollständigen Inbetriebnahme per Ende 2022 eine durchgehende Verbindung zwischen Zürich-Altstetten bis zum Bahnhof Killwangen-Spreitenbach sicherstellen.

Ausblick

Der Regierungsrat wird nun die finanzpolitische Ausgangslage analysieren und auf Ende August 2019 mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 beziehungsweise dem Budget 2020 die nach wie vor bestehende Finanzierungslücke neu berechnen.

Nach der Budgetberatung im Grossen Rat wird der Regierungsrat die finanzielle Langfristperspektive mit einem Zeithorizont von 10 Jahren aktualisieren und eine strategische Lagebeurteilung vornehmen und über das weitere Vorgehen bei der nachhaltigen Sanierung des Staatshaushalts entscheiden. Im Frühjahr 2020 wird er darüber informieren.

Quelle: Kanton Aargau

9.3.2019

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