Verkauf der Aargauer Kantonalbank steht nicht zur Diskussion

Aargauische Kantonalbank - Hauptsitz

Aargauische Kantonalbank - Hauptsitz

Bild ZVG AKB

Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) folgt den regierungsrätlichen Anträgen auf Beibehaltung des Status quo nicht, sondern entscheidet sich knapp für eine Teilrevision des AKB-Gesetzes im Hinblick auf eine Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft und die damit verbundene Aufhebung der Staatsgarantie.

Aufgrund von zwei überwiesenen Vorstössen zur Rechtsform der Aargauer Kantonalbank (AKB) sowie zur Abschaffung der Staatsgarantie hat der Regierungsrat der Kommission VWA eine entsprechende Botschaft vorgelegt.

Regierungsrat für den Status quo

Der Regierungsrat kommt im Antrag zum Schluss, dass die Beibehaltung des Status quo die sinnvollste Variante sei. Gemäss den regierungsrätlichen Ausführungen haftet der Kanton als alleiniger Eigentümer der AKB auch im Falle eines Rechtskleidwechsels in eine Aktiengesellschaft und der damit verbundenen Abschaffung der Staatsgarantie. Dies sowohl aufgrund der Institutshaftung gemäss Kantonsverfassung als auch aufgrund der impliziten Staatsgarantie in einem Krisenfall. Darum könne man den Status quo genauso gut beibehalten.

Gemäss dem Status quo erhält der Kanton eine jährliche Abgeltung für die Staatsgarantie in der Höhe von 12 Millionen Franken, was nach Abschaffung der Staatsgarantie hinfällig wäre und nicht automatisch in einer höheren Ausschüttung aufgrund eines höheren Gewinns resultiere.

Kommission fordert Ausarbeitung einer Teilrevision der AKB-Gesetzgebung

Nach einer sehr engagierten Diskussion war die Kommission dagegen anderer Ansicht: Eine Kommissionsmehrheit machte geltend, dass die implizite Staatsgarantie nur eine behauptete Garantie sei. Nach der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und der Aufhebung der expliziten Staatsgarantie verbleibe dem Kanton im Falle einer Krise ein grösserer Handlungsspielraum, der es erlaube, zu entscheiden, was respektive welche Teile der Bank gerettet werden sollen.

Die Befürworter einer Umwandlung in der Kommission liessen ausserdem das Argument der Gegenseite nicht gelten, wonach die Privatisierung der erste Schritt zu einer schrittweisen Veräusserung der Kantonalbank sei. Es gehe nur um die Schaffung eines Handlungsspielraums für den Kanton im Falle einer möglichen Bankenkrise, dies im Gegensatz zur drohenden vollen Haftung des Kantons aus der Staatsgarantie. Ausserdem wurden fehlende Strategien hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung der Bank in Bezug auf die Digitalisierung des Bankenwesens und der Schaffung von Kryp-towährungen bemängelt.

Gefordert wurde die Ausarbeitung einer Teilrevision der AKB-Gesetzgebung, verbunden mit einer Auslegeordnung über alle möglichen Varianten, deren Folgen und Auswirkungen und das weitere Vorgehen. Eine knappe Mehrheit folgte diesem Antrag aus der Kommission, der im März 2020 im Grossen Rat behandelt wird.

Quelle: Kanton Aargau

9.1.2020

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