Bundesfinanzhilfen für Kinderbetreuung in Aargauer Gemeinden

Kinder

Kinder

Symbolbild by Bessi from Pixabay

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) anerkennt den Kanton Aargau als beitragsberechtigt für Finanzhilfen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Für die geleisteten Subventionserhöhungen im Schuljahr 2018/2019 erhalten die anspruchsberechtigten Aargauer Gemeinden finanzielle Unterstützung vom Bund in der Höhe von 1,9 Millionen Franken.

Der Bund gewährt seit Mitte 2018 Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Ziel ist, dass sich die Kantone und Gemeinden stärker an der Finanzierung der Kinderbetreuung beteiligen, um dadurch die Drittbetreuungskosten der Eltern zu reduzieren. Um die finanzielle Belastung der Kantone und Gemeinden zu minimieren, sieht der Bund eine auf drei Jahre befristete und degressiv ausgerichtete Finanzhilfe vor.

Ende Juli 2018 hat der Kanton Aargau – als erster Kanton überhaupt – das Gesuch um Finanzhilfen für die Erhöhung von kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung beim BSV eingereicht. Gestützt auf die bei allen Gemeinden erhobenen Budgetwerte eröffnete das BSV Ende November 2018 den Vorentscheid und anerkannte den Kanton Aargau vom 1. August 2018 an für die Dauer von drei Jahren provisorisch als beitragsberechtigt.

Nach Ablauf des ersten Beitragsjahrs wurden im Rahmen einer zweiten Vollerhebung die tatsächlich ausbezahlten Subventionen des ersten Beitragsjahrs sowie die aktualisierten Budgetwerte für die Beitragsjahre zwei und drei ermittelt. Mit Entscheid von Mitte November 2019 anerkannte das BSV den Kanton Aargau als definitiv beitragsberechtigt. Jedoch stellte sich heraus, dass die effektiv gewährten Subventionen im Schuljahr 2018/2019 mehrheitlich tiefer ausfielen als budgetiert. Folglich reduzierte sich auch der voraussichtliche Gesamtbetrag an Bundesfinanzhilfen über die drei Beitragsjahre von rund 8,5 Millionen Franken gemäss Vorentscheid auf rund 4,5 Millionen Franken.

Abrechnung des ersten Beitragsjahrs

Im ersten Beitragsjahr (von August 2018 bis Juli 2019) haben 151 Gemeinden (72 Prozent) von insgesamt 211 Gemeinden ihre Subventionen gegenüber dem Referenzjahr 2017 effektiv erhöht und erhalten deshalb Bundesfinanzhilfen. 60 Gemeinden (28 Prozent) haben hingegen keinen Anspruch auf Bundesfinanzhilfen, da sie im Schuljahr 2018/2019 entweder keine Subventionen gewährten, was in 22 Gemeinden (10 Prozent) der Fall ist, oder ihre Subventionen gegenüber dem Referenzjahr 2017 reduzierten. Letzteres trifft auf 38 Gemeinden (18 Prozent) zu.

Sämtliche Gemeinden des Kantons Aargau wurden über die Höhe ihres Finanzhilfeanteils in Kenntnis gesetzt. Der Kanton wird in Kürze den Betrag von 1,9 Millionen Franken anteilsmässig an die anspruchsberechtigten Gemeinden auszahlen. Im Herbst 2020 erfolgt dann die nächste Erhebung der Finanzzahlen bei den Gemeinden. Im Anschluss wird das zweite Beitragsjahr (von August 2019 bis Juli 2020) gemäss den effektiven Auslagen abgerechnet.

Quelle: Kanton Aargau

13.12.2019

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.