Abstimmungssonntag 9. Februar 2020 im Kanton Aargau

E-Vote

E-Vote

Symbolbild by Shahid Abdullah from Pixabay

Am Sonntag, 9. Februar 2020, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über zwei eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage. Erste Resultate sind nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar. Der Bundesrat hat eine neue Verordnungsbestimmung erlassen, welche die Veröffentlichung von eidgenössischen Abstimmungsergebnissen am Abstimmungssonntag vor 12 Uhr verbietet (siehe Kasten).

Folgende eidgenössische Vorlagen gelangen zur Abstimmung:

• Vorlage 1: Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 "Mehr bezahlbare Wohnungen".

• Vorlage 2: Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung).

Folgende kantonale Vorlage gelangt zur Abstimmung:

• Vorlage 3: Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung vom 7. Mai 2019.

Erste Resultate der Abstimmung werden am 9. Februar 2020 ab zirka 12 Uhr auf der Webseite des Kantons unter Abstimmung vom 9. Februar 2020 aufgeschaltet. Weiter steht ein kostenloser SMS-Service für die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung.

Ersatzwahlen in den Bezirken Kulm, Zofingen und Bremgarten

Im Bezirk Kulm wird eine Bezirksrichterin/ein Bezirksrichter für den Rest der Amtsperiode 2017/2020 gewählt. Folgende Kandidierende stellen sich zur Wahl:

• Hüsser Patrick, Oberkulm (SP)

• Spirgi Samuel, Leutwil (FDP)

Auch in den Bezirken Zofingen und Bremgarten finden am 9. Februar 2020 Wahlen statt, da in den ersten Wahlgängen vom 24. November 2019 das absolute Mehr von niemandem erreicht wurde.

Für den zweiten Wahlgang der Ersatzwahl einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters am Bezirksgericht Zofingen sind folgende Anmeldungen eingegangen:

• Lerch Marcel, Strengelbach (CVP)

• Meier Thomas, Safenwil (glp)

• Stocker Kalberer Barbara, Strengelbach (SP)

Im Kreis VI des Bezirks Bremgarten (Gemeinden Büttikon, Dottikon, Fischbach-Göslikon, Hägglingen, Niederwil, Sarmenstorf, Tägerig, Uezwil, Villmergen, Wohlen) liegen für den zweiten Wahlgang der ausgeschriebenen Friedensrichterstelle zwei Kandidaturen vor:

• Hard Margareta, Muri (SVP)

• Hofmann Andreas, Oberwil-Lieli (parteilos)

Die Resultate der Bezirks- und Kreiswahlen werden am 9. Februar 2020 auf Bezirks- und Kreiswahlen aufgeschaltet.

Medienauskünfte am Abstimmungssonntag

Für Auskünfte zur Abstimmung über die kantonale Vorlage "Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung vom 7. Mai 2019" steht Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres am 9. Februar 2020 zwischen 13.30 und 14.30 Uhr zur Verfügung. Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (Telefon +41 79 216 29 80; ruft zurück).

Quelle: Kanton Aargau

11.1.2020

Neue Verordnungsbestimmung verbietet Veröffentlichung von eidgenössischen Ergebnissen vor 12 Uhr

Der Bundesrat hat am 29. Mai 2019 eine neue Rechtsgrundlage für die Übermittlung und die öffentliche Bekanntgabe von eidgenössischen Abstimmungsergebnissen geschaffen, die am 1. Juli 2019 in Kraft getreten ist. Der neue Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung über die politischen Rechte verbietet es nun rechtlich zwingend, eidgenössische Abstimmungsergebnisse vor 12 Uhr des Abstimmungstages öffentlich bekannt zu geben. Die Regelung gilt gemäss Bundeskanzlei für Kantone und Gemeinden, aber auch für Dritte, wie zum Beispiel Medien, die allenfalls frühzeitig Kenntnis von Abstimmungsergebnissen erhalten.

Risiko von Abstimmungsbeschwerden

"Die Regelung betrifft den Kanton Aargau und seine Gemeinden in besonderer Weise", schreibt die Bundeskanzlei, "weil hier aufgrund des frühen Urnenschlusses (spätestens 11 Uhr) die Auszählung der eingegangenen Stimmzettel häufig frühzeitig abgeschlossen ist und in der Folge bereits weit vor 12 Uhr Gemeindeergebnisse bekannt sind; zu einem Zeitpunkt also, zu dem in anderen Kantonen die Stimmabgabe noch möglich ist".

Die Prozesse und Tätigkeiten von Behörden rund um die Stimmabgabe und die Ergebnisermittlung seien so auszugestalten, dass eine behördliche Einflussnahme auf den Ausgang der Abstimmung ausgeschlossen werden könne. Unabhängig von der Frage des tatsächlichen Einflusses auf das Abstimmungsergebnis, hält die Bundeskanzlei fest, sei die vorzeitige Publikation von (Teil-) Ergebnissen als Unregelmässigkeit zu taxieren, die – insbesondere im Falle von knappen Abstimmungsergebnissen – Anlass zu Abstimmunqsbeschwerden geben könnte.

Kanton Aargau informierte Gemeinden und Medien über neue Verordnungsbestimmung des Bundes

Das Generalsekretariat, Bereich Wahlen und Abstimmungen, hat die Gemeinden Mitte Dezember 2019 im Kreisschreiben zum Urnengang vom 9. Februar 2020 über die neue Verordnungsbestimmung zur öffentlichen Bekanntgabe von eidgenössischen Abstimmungsergebnissen informiert. Den Medien wurde eine Kopie des Informationsschreibens der Bundeskanzlei zugestellt.

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.