Grundeigentumsbeschränkungen im Aargau online abfragen

Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) werden die räumlich abgegrenzten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (zum Beispiel Nutzungszonen), die ein Grundstück betreffen und nicht im Grundbuch angemerkt sind, öffentlich zugänglich gemacht. Die Informationen des ÖREB-Katasters erhöhen die Rechtssicherheit beim Grundeigentum und führen zu einer effizienteren Informationsbeschaffung. Ab sofort sind diese Informationen im Kanton Aargau unter www.ag.ch/oereb online abrufbar.

Wer in der Schweiz Grundeigentum besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen, sogenannte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, sind zu beachten. Der ÖREB-Kataster enthält zurzeit 17 verschiedene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen aus den Bereichen Raumentwicklung, Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald. Zu jeder dieser Eigentumsbeschränkungen (zum Beispiel Bauzone) werden die entsprechenden Geobasisdaten (Bauzonenplan), die Rechtsvorschriften (Bau- und Nutzungsordnung) sowie die gesetzlichen Grundlagen (Baugesetz und so weiter) dargestellt.

12 Gemeinden vollständig erfasst

Zurzeit sind folgende 12 Gemeinden im ÖREB-Kataster vollständig verfügbar: Aarburg, Boswil, Brunegg, Burg (AG), Menziken, Möhlin, Oberwil-Lieli, Reinach (AG), Schinznach, Spreitenbach, Unterentfelden und Würenlingen.

In den übrigen Gemeinden sind erst die Themen Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Grundwasserschutz und Wald (statische Waldgrenzen) verfügbar. Die Bereitstellung der Daten der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung (Themen: Raumentwicklung, Lärm und Wald [Waldabstandslinien]) erfolgt für diese Gemeinden bis Ende 2021. Die Aufschaltung erfolgt laufend.

Aargau

Aargau

Aargau – Lenzburg. Foto Pixabay

Bundesauftrag

Der Aufbau des ÖREB-Kataster hat gemäss Bundesrecht bis 1. Januar 2020 zu erfolgen. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons Aargau musste die Einführung verschoben werden. Bis spätestens Ende 2021 werden alle Gemeinden im ÖREB-Kataster vollständig aufgeschaltet sein. Der Grosse Rat hat 2017 dem Ziel und dem Verpflichtungskredit für den Aufbau und Betrieb des ÖREB-Katasters zugestimmt.

Quelle: Kanton Aargau

18.10.2019

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